Der seit 1935 bestehende Verein Freiwilligen Feuerwehr Wüstems führt mit Wirkung vom 01.01.1973 gemäß Brandschutzhilfeleistungsgesetz vom 01.01.1970 und der Fusion der Großgemeinde Waldems vom 01.01.1972 den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Waldems – Wüstems.
Sitz des Vereins ist Waldems – Wüstems.
- Der Verein hat den Zweck,
- a) das Feuerwehrwesen in Waldems-Wüstems nach dem geltenden Landesgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen und Richtlinien zu fördern;
- b) die Interessen der einzelnen Abteilungen (Jugendfeuerwehr, Kindergruppe, Alters- und Ehrenabteilung) zu koordinieren.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch
- a) die Umsetzung der Grundsätze des freiwilligen Feuer-, Gefahren und Bevölkerungsschutzes durch geeignete Maßnahmen, wie gemeinsame Übungen oder Werbeveranstaltungen für den Feuerwehrgedanken, um diese zu fördern und zu pflegen;
- b) die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen;
- c) sich den sozialen Belangen, wie ausreichender Versicherungsschutz der Mitglieder zu widmen. Die Vorschriften des § 53 AO sind zu beachten;
- d) interessierte Einwohner für die Feuerwehr zu gewinnen;
- e) Öffentlichkeitsarbeit, Brandschutzerziehung und -aufklärung zu betreiben;
- f) die Bildung und Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr und einer Kindergruppe anzustreben und die Nachwuchs- und Jugendarbeit zu unterstützen;
- g) mit den, am Brandschutz interessierten und für diesen verantwortlichen Stellen und Organisationen zusammen zu arbeiten